Eine neue Partnerorganisation für Deutschland ist im Aufbau. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Bald werden Sie hier nähere Infos finden.

Park & Charge für Betreiber

Als Käufer/Betreiber der Park & Charge Ladestationen kommen sowohl die öffentliche Hand wie Private in Frage:

  • Gemeinden
  • Elektrizitätswerke
  • Garagen
  • Tankstellen
  • Unternehmen
  • Detailhandelsgeschäfte
  • Restaurants
  • Interessengemeinschaften
  • Sponsoren

Anschaffungs-Bedingungen

Der Interessent muss bereit sein, einen oder mehrere Parkplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung zu stellen und den Kauf sowie die Installationskosten der Park & Charge Ladestation zu übernehmen.

Die Kosten der verschiedenen Park & Charge Modelle sind auf den entsprechenden Datenblättern ersichtlich. Zu beachten ist, dass verschiedene Kantone / Länder / Gemeinden einen finanziellen Beitrag für Kauf/ Installation von Park & Charge Stationen gewähren.
Die Aufgaben der Park & Charge Betreiber sind nach der Installation sehr bescheiden. Der Aufwand für die Standorte beschränkt sich auf eine minimale Wartung sowie auf die Zustellung der Abrechnung der Energiekosten an Park & Charge.
Beim unmittelbaren Anschluss ans öffentliche Netz übernimmt die zentrale Administration von Park & Charge die Kosten für die bezogene Energie. Ist die Park & Charge Station an einer privaten Leitung / Energiemessung angeschlossen, so kann der Energiekonsum mit einem Privatzähler durch den Betreiber erfasst und dem Betreiber durch Park & Charge vergütet werden. Dies wird zwischen dem Betreiber und Park & Charge in einem Vertrag geregelt.

Gratis-Energie

Das System kann noch attraktiver eingesetzt werden, wenn die Energie – z.B. von einem Privaten oder einer Firma – gratis abgegeben wird: In diesem Fall wird auf die Verrechnung der Energiekosten verzichtet. Der Betreiber erspart sich damit die Kosten eines separaten Stromzählers. So lässt sich die Gratis-Energie für einige Jahre finanzieren.

Haftpflicht

Die Park & Charge Ladestation unterliegt der normalen Produktehaftpflicht (Deckung durch den Hersteller). Stolperunfälle werden von der Haftpflichtversicherung von Park & Charge übernommen.

  • Administration, Technische Betreuung durch Park & Charge Administratoren
  • Betreuung der Benutzer und Betreiber
  • Beratung, Projektierung von Ladestationen
  • Überprüfung der Fahrzeugausweise und Übertragung der Fahrzeugdaten auf EDV
  • Herausgabe von Informationen, Vignetten und Schlüsseln.

Modell, Preise und Masse finden Sie hier.